für Niedersachsen sowie die APrV und das MTA-G MTA Reformgesetz Bundesgesundheitsministerium VORRAUSETZUNGEN: Nach §14 des APrV und dem MTAG sind Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung: Praxis: Mindestens 2000
-Schulungen Vorbereitung der jährlichen QM-Bewertung Anfertigung von Präsentationsunterlagen Ihr Profil erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als MTA/MT-L, BTA, CTA oder naturwissenschaftliches Studium