sich nach dem Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin (MTA-Reformgesetz) sowie der Ausbildungs und Prüfungsverordnung (MTAPrV) und schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen
der Patientenversorgung Fachliche Führung, Beratung und ggfs. Schulung von MTA/MFA, Podologen, Wundtherapeuten, Diabetesberatern und Diätassistenten Mitarbeit in der kardiologischen Abteilung Regelmäßige Teilnahme an Fort